Zurück zur Natur nach dem Tode

Folgender Artikel, von UWE MENSCHNER, wurde am 8. März im Oberlausitzer Kurier veröffentlicht:

Mittlerweile gibt es mehrere kommunale Initiativen für Bestattungswälder in Sachsen. Der Sächsische Landtag hat 2009 das Sächsische Bestattungsgesetz novelliert, so dass diese naturnahe Bestattungsform auch in Sachsen möglich ist. Ein Bestattungswald in Sachsen kann „grundsätzlich als Gemeindefriedhof durch eine Gemeinde oder als kirchlicher Friedhof durch eine Kirche oder Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, errichtet werden“, so die Antwort von Staatsministerin Frau Clauß auf meine Kleine Anfrage im Februar 2014.

Marion Junge, MdL

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